Frage des Monats Oktober 23: Hygiene-Belehrung mit Liste

30.09.23

Bei Hygiene-Belehrungen gehe ich folgendermaßen vor: Es gibt eine Erstbelehrung vom Gesundheitsamt, diese Bescheinigung wird mir vorgelegt und anschließend muss es ja eine Folgebelehrung im Betrieb geben innerhalb von drei Monaten. Auf dem Dokument vom Gesundheitsamt notiere ich einmalig das Datum meiner Unterweisung und unterschreibe. Kommen noch mehr Belehrungen dazu, dann unterschreibe ich auf dem Dokument des Gesundheitsamtes nicht mehr zusätzlich. Ich führe eine Dokumentationsliste und gebe eine Schulungsbescheinigung an die jeweilige Person heraus.
Meine Frage dazu: Ist es richtig, nur einmalig zu unterschreiben auf dem Dokument? So hat es mir vor ein paar Jahren ausdrücklich das Gesundheitsamt gesagt, doch ist das noch der aktuelle Stand?

Antwort von rhw-Expertin Carola Reiner

Für die Art und Weise der Dokumentation der Folgebelehrungen nach § 43 IfSG gibt es keine gesetzliche Vorgabe. Wenn Ihre Vorgehensweise die ist, die ihr zuständiges Gesundheitsamt Ihnen vorgeschlagen hat, dann ist es sinnvoll, weiterhin so zu verfahren.
Wichtig bei der Dokumentation der Folgebelehrungen in ihrem Betrieb ist, dass Sie die Dokumentationsliste nicht nur als Anwesenheitsliste führen, sondern, dass die Teilnehmerinnen auf der Liste ihre Anwesenheit auch per Unterschrift bestätigen.

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