rhw-jubilaum

Frage des Monats Oktober 23: Hygiene-Belehrung mit Liste

Bei Hygiene-Belehrungen gehe ich folgendermaßen vor: Es gibt eine Erstbelehrung vom Gesundheitsamt, diese Bescheinigung wird mir vorgelegt und anschließend muss es ja eine Folgebelehrung im Betrieb geben innerhalb von drei Monaten. Auf dem Dokument vom Gesundheitsamt notiere ich einmalig das Datum meiner Unterweisung und unterschreibe. Kommen noch mehr Belehrungen dazu, dann unterschreibe ich auf dem Dokument des Gesundheitsamtes nicht mehr zusätzlich. Ich führe eine Dokumentationsliste und gebe eine Schulungsbescheinigung an die jeweilige Person heraus.
Meine Frage dazu: Ist es richtig, nur einmalig zu unterschreiben auf dem Dokument? So hat es mir vor ein paar Jahren ausdrücklich das Gesundheitsamt gesagt, doch ist das noch der aktuelle Stand?

Antwort von rhw-Expertin Carola Reiner

Für die Art und Weise der Dokumentation der Folgebelehrungen nach § 43 IfSG gibt es keine gesetzliche Vorgabe. Wenn Ihre Vorgehensweise die ist, die ihr zuständiges Gesundheitsamt Ihnen vorgeschlagen hat, dann ist es sinnvoll, weiterhin so zu verfahren.
Wichtig bei der Dokumentation der Folgebelehrungen in ihrem Betrieb ist, dass Sie die Dokumentationsliste nicht nur als Anwesenheitsliste führen, sondern, dass die Teilnehmerinnen auf der Liste ihre Anwesenheit auch per Unterschrift bestätigen.

Sie haben berufliche Fragen aus Ihrer Praxis und brauchen eine Lösung? Das rhw-Expertenteam hilft Ihnen kostenlos, wenn Sie Abonnentin der rhw management sind. Sie erreichen das Team per E-Mail an die Redaktion – wir versuchen, Ihre Anfrage innerhalb von 14 Tagen beantworten zu lassen! Danke!

Weitere Beiträge

Neu: Der „rhw-Werkzeugkoffer“

Neu: Der „rhw-Werkzeugkoffer“

Immer wieder wünschen Sie sich, liebe rhw-Leserinnen, Erweiterungen oder die Originaltabellen aus den rhw-Artikeln. Diesem Wunsch kommen wir nun nach mit unserem "rhw-Werkzeugkoffer". Im rhw-Werkzeugkoffer befinden sich...

mehr lesen
Produktneuheiten auf der Messe Altenpflege

Produktneuheiten auf der Messe Altenpflege

Zum zweiten Mal fand nach 2022 vom 23. bis 25. April 2024 die Messe Altenpflege in Essen statt (davor im Wechsel Hannover und Nürnberg). Über 500 Aussteller zeigten Produktneuheiten auf der Messe Altenpflege in den Hallen 5, 6,...

mehr lesen
Die Interclean Amsterdam 2024 ist zurück

Die Interclean Amsterdam 2024 ist zurück

Vom 14. bis 17. Mai 2024 verwandelt sich Amsterdam erneut in die Hauptstadt der Reinigung und Hygiene. Hier kommt die Branche (im Wechsel mit der CMS Berlin) alle zwei Jahre zusammen. Die Interclean Amsterdam 2024 ist zurück!...

mehr lesen