Frage: In unserem Haus machen Familien mit ihren schwerbehinderten oder schwerkranken Kindern ein bis zwei Wochen Urlaub. Die Kinder werden in einem extra Bereich betreut, die Familien sind im Hotelbereich untergebracht.
Müssen Gummi und Bullauge sowie die Umgebung der Waschmaschinenöffnung desinfiziert werden? Beispielsweise vor der Entnahme der sauberen Wäsche aus der Haushaltswaschmaschine, in der die Kinderkleidung, auch Unterwäsche, gewaschen wird und zum anderen in der Industriewaschmaschine, in der die ganze Wäsche des Hauses gewaschen wird?
Antwort von Sascha Kühnau
Unter den von Ihnen beschriebenen Rahmenbedingungen (Versorgung von schwersterkrankten Kindern mit sauberer Wäsche) würde ich in der Risikoanalyse herausarbeiten, dass die Wäsche desinfizierend gewaschen werden soll. Das gehört auch zur Umsetzung Ihrer Fürsorgepflicht.
Es bedeutet unter anderem ausschließlich den Einsatz von gewerblichen Waschmaschinen mit deren nachweisbar eingehaltenen Desinfektionsparametern bei allen genutzten Waschprogrammen. Dazu gehört dann auch das desinfizierende Abwischen aller Kontaktflächen nach dem Beladen. Das Bullauge wird innen nur in den Randbereichen während des Waschprozesses nicht mit desinfiziert. Beim Beladen wird das Innenglas üblicherweise ja nicht mit Schmutzwäsche kontaktiert. Das bedeutet, dass nur die Randbereiche desinfizierend abgewischt werden sollten. Hier ist auf das Einhalten der Einwirkzeit zu achten.
Vorsicht: Es kann unter Umständen zu Reaktionen von Schnelldesinfektionsmitteln mit den Dichtungsmaterialien kommen, wenn die Wirkstoffe nicht abdampfen können. Dadurch können Dichtungen spröde werden oder regelrecht zerbröseln.