Ich arbeite momentan in einem Altenheim in der Wäscherei. Ich würde mich gerne im Bereich Hygiene weiterbilden. An wen muss ich mich für die Finanzierung einer Weiterbildung wenden?
Antwort von Karin Beuting-Lampe
Es gibt unterschiedliche Formen von Weiterbildungsförderung. An wen Sie sich wenden können, hängt von den persönlichen Verhältnissen, vom Arbeitgeber und vom Bundesland ab, in dem Sie wohnen.
Zunächst einmal kann die Arbeitsagentur Ansprechpartner sein. Arbeitslose können bis zu 100 Prozent gefördert werden. Eine 75-prozentige oder 50-prozentige Förderung übernimmt die Agentur nach dem Förderprogramm WeGeBAU. Ob Sie zu dem Personenkreis, der über dieses Programm gefördert wird, gehören, können Sie in einer Broschüre der Arbeitsagentur nachlesen. Dort sind die individuellen Voraussetzungen für die Förderungsanforderungen beschrieben: www.arbeitsagentur.de/web/content/DE/BuergerinnenUndBuerger/Weiterbildung/Foerdermoeglichkeiten/Beschaeftigtenfoerderung/index.htm
Wenn diese Quelle nicht in Frage kommt, gibt es in fast jedem Bundesland unterschiedliche Förderprogramme. Die meisten übernehmen die Hälfte der Teilnahmegebühren, maximal 500 Euro. Ob Sie zu dem förderberechtigten Personenkreis gehören, können Sie in den jeweiligen Bundesländern erfahren. Geben Sie einfach in eine Suchmaschine „Weiterbildungsförderung“ und den Namen Ihres Bundeslandes ein. Jedes Bundesland hat hier seine eigenen Regelungen und seine individuellen Beratungs-Institutionen.
Als dritte Möglichkeit kommt die bundesweit geltende Bildungsprämie in Frage. Auch hier sind an die Förderung wiederum individuelle Bedingungen geknüpft, die Sie hier nachlesen können: www.bildungspraemie.info
Wichtig bei allen Förderungen ist, dass Sie immer erst die Förderung beantragen, bevor Sie sich zu einer Weiterbildung anmelden.
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Alle Antworten finden Sie in der rhw management-Ausgabe 11/2016