Frage: Ich bin in einem Großkonzern für die Hauswirtschaft tätig und betreue Einrichtungen für Krippen- und Kindergartenkinder. Aus Kostengründen werden sehr oft für den Bereich der Hauswirtschaft keine Nitril-, sondern Vinyl-Einmalhandschuhe eingekauft. Diese nutzen auch die Pädagogen bei der Essensverteilung und beim Wickeln.
Doch Handschuhe aus Vinyl und auch aus Latex reißen sehr oft ein und sind zudem ein Problem für Allergiker. Hinzu kommen Probleme beim Hautschutz. Gibt es eine gesetzliche Vorgabe, wann welche Einmalhandschuhe getragen werden müssen bzw. kann ich die Nutzung von Nitrilhandschuhen beim Arbeitgeber einfordern?
Antwort von Dr. Dieter Bödeker
In Einrichtungen für Krippen- und Kindergartenkinder werden Einmalhandschuhe einerseits zum Schutz von Lebensmitteln andererseits zum Schutz der Mitarbeiter vor Biostoffen (Körperausscheidungen und -flüssigkeiten mit krankmachenden Mikroorganismen) eingesetzt. Bei meinen Begehungen kann ich so gut wie immer feststellen, dass im Umgang mit Lebensmitteln Handschuhe viel zu oft und viel zu lange getragen werden.
Sie schreiben, dass die Pädagogen bei der Essenverteilung Handschuhe tragen. Dies ist aus meiner Sicht nicht notwendig, zumal in der Regel die Speisen nicht mit den Händen berührt werden. Allerdings müssen die Hände vor dem Umgang mit Lebensmitteln sorgfältig desinfiziert werden. Auch das Berühren von Lebensmitteln mit sauberen bloßen Händen ist sachgemäß, zum Beispiel beim Schälen von Äpfeln.
Lediglich wenn Lebensmittel, die besonders empfindlich sind und die nachfolgend nicht mehr erhitzt werden, mit den Händen berührt werden, ist das Tragen von Handschuhen notwendig.
((Hier fehlt Text, die ganze Antwort in rhw management 5/2022))
Bei adäquater Anwendung von Hautschutz und Hautpflege ist die Anwendung von Alkohol basierten Händedesinfektionsmitteln nicht mit dem Risiko einer Hautschädigung verbunden, so die RKI-Empfehlung von 2016. Beim Wickeln jedoch sind Handschuhe zu tragen. Die Mitarbeiter haben Anspruch darauf, dass die Handschuhe einen ausreichenden Schutz gegen Mikroorganismen bieten.
((Hier fehlt Text, die ganze Antwort in rhw management 5/2022))
Zu beachten ist auch, dass die Handschuhe gemäß EN 374 (nicht nur EN 455) geprüft sind. Nicht nur Nitrilhandschuhe weisen die geforderten Eigenschaften auf. Daher können Sie diese nicht beim Arbeitgeber einfordern. Da die Tragezeiten beim Wickeln recht kurz sind, ist die Belastung der Hände durch Einmalhandschuhe bei diesen Tätigkeiten minimal.
Mehr zum Thema lesen Sie in der aktuellen rhw management-Ausgabe 5/2022.
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