rhw-jubilaum

Frage des Monats Juni 2021: Privat-Patientenwäsche im Krankenhaus

In unserem Krankenhaus fordert die private Krankenversicherung, dass die Wäsche von Privatpatient*innen auf Wunsch als Serviceleistung gewaschen wird.

Grundsätzlich vergeben wir unsere Wäsche an eine zertifizierte Großwäscherei, die dieses Procedere nicht durchführen möchte und kann. Örtliche Reinigungen übernehmen keine Leibwäsche.
Es widerstrebt mir, in der im Haus vorhandenen Haushaltswaschmaschine, die nur im Notfall von der Seelsorge eingesetzt wird, Patientenwäsche bei Bedarf zu waschen. Wenn Angehörige die Wäsche mit nach Hause nehmen, waschen sie zwar auch auf diese Art und Weise, übernehmen dann aber auch die Verantwortung. Müssten wir dann nicht ein validiertes System haben und ist das Ganze aus hygienischer Sicht nicht bedenklich?

Antwort von rhw-Expertin Carola Reiner


Zunächst einmal die Frage der Verantwortung: Hier empfehle ich, direkt bei der Formulierung des Angebots an die Wahlleistungspatient*innen anzumerken, dass die Wäsche nicht nach Krankenhauswäscherei-Standards desinfizierend gewaschen wird, sondern wie im Privathaushalt üblich.
Das kann man ja auch positiv formulieren: „Wir waschen Ihre empfindliche Privatkleidung und -wäsche schonend wie zuhause und nicht wie in der von uns für die Krankenhauswäsche beauftragten hygiene-zertifizierten Großwäscherei mit viel Mechanik und Chemie“ oder so ähnlich und „es handelt sich nicht um ein Desinfektions-Waschverfahren“. Damit dürfte in dieser Hinsicht alles klar sein.


Dann zur Frage, ob ein zertifiziertes Verfahren anzuwenden ist. Nein, bei Privatwäsche müssen Sie das nicht. Krankenhauswäsche muss nach RKI (zum Kundenschutz) und nach den Berufsgenossenschaftlichen Regeln (zum Mitarbeiterschutz) desinfizierend aufbereitet werden, es müssen bestimmte Regeln dabei eingehalten werden. Krankenhauswäsche ist (nach DGUV-Regel 100:500, Kapitel 2.6) definiert als Wäsche, die bei der Versorgung und Behandlung von Patienten in Krankenhäusern (…) anfällt, also Bettwäsche, Handtücher, Abdecktücher, Berufskleidung etc. Die private Wäsche von Patient*innen gehört nicht dazu, daher können Sie sie „normal“ waschen.
Schließlich zur Frage: „Wie erreiche ich den höchstmöglichen Hygiene-Standard?“ Auch wenn die beiden oben genannten Aspekte soweit klar sind, möchten Sie natürlich das Bestmögliche an Hygiene erreichen.
Mit einer Haushaltswaschmaschine sind Desinfektions-Waschgänge nach RKI nicht erreichbar, wohl aber eine Desinfektion nach der Definition „Desinfektion bedeutet die Reduzierung der gefährlichen Keime auf ein Maß, dass von dem Gegenstand keine Gefahr mehr ausgeht“. (…)


Für die praktische Umsetzung heißt das: Je niedriger die Temperatur des Waschgangs (weil die Oberbekleidung keine hohen Temperaturen aushält), desto länger muss er bei der höchstmöglichen Temperatur dauern. Also keine Kurz-Programme anwenden. Steigern kann man den Erfolg der Keimreduktion durch die Verwendung von bleichenden Substanzen wie Chlor oder Sauerstoff, wie sie in den Desinfektionswaschmitteln enthalten sind (auch und gerade in den Produkten, die bei niedrigen Temperaturen desinfizieren).

(…)


Die vollständige Antwort und weitere Antworten der anderen Expert*innen lesen Sie in rhw management 6/2021

Mehr zum Thema lesen Sie in der aktuellen rhw management-Ausgabe 6/2021.

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