Wir stehen vor der Aufgabe, unser offenes Haus gemäß der Heimbauverordnung Baden-Württemberg so umzubauen, dass wir alle Bestimmungen ab 2019 erfüllen. Das heißt, wir müssen Wohngruppen zu 15 Personen bilden.
In diesen Wohngruppen sollen auch hauswirtschaftliche Tätigkeiten mit den Bewohnern/innen erledigt werden. Gefordert wird dabei ein Hauswirtschaftsraum. Wozu dient dieser Hauswirtschaftsraum – um Speisen und Getränke vorrätig zu halten? Um eine Waschmaschine dort aufzustellen? Um Besen, Eimer und Reinigungstücher dort zu deponieren? Oder alles zusammen – ist das überhaupt erlaubt?
Antwort von Carola Reiner
Das ist ja schön, dass Sie für die hauswirtschaftlichen Tätigkeiten mit den Bewohnern auf den Gruppen Hauswirtschaftsräume einrichten dürfen. Die werden nämlich meistens vergessen! Wie Sie diese Hauswirtschaftsräume nutzen, ist abhängig vom Konzept. Sie können sie als Lagerraum, als Arbeitsraum (wie man zuhause vielleicht auch einen Hauswirtschaftsraum hat) oder als kombinierten Arbeits- und Lagerraum nutzen. (…) Wenn Sie ausreichend Schränke in diesem Raum vorhalten, können Sie sowohl Reinigungsutensilien als auch Lebensmittel lagern und – wenn der Raum groß genug dafür ist – sogar noch eine Waschmaschine aufstellen. Sie müssen nur, wie gesagt, dafür Sorge tragen, dass die unterschiedlichen Lagergüter sich nicht gegenseitig negativ beeinflussen, eben, indem Sie sie in getrennten Schränken unterbringen. Die Leitlinie „Wenn in sozialen Einrichtungen gekocht wird“ kann in diesem Punkt weiterhelfen. Lesen Sie dazu Kapitel G.
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