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Frage des Monats Januar – Wer reinigt die Abzugshauben?

Wir bilden an unserer Schule Hauswirtschaftliche Betriebsleiterinnen, Assistentinnen und Hauswirtschafterinnen aus. Unsere neue Schule ist mit zahlreichen Dunstabzugshauben in den Lehrküchen und der Großküche ausgestattet. Die Stadt will die Reinigung dieser Abzugshauben dem Unterricht zuordnen, d. h. die Auszubildenden (und auch unsere übrigen Schüler/innen) sollen diese reinigen.

Das bedeutet Überkopfarbeit, die Schüler müssen auf den Herden stehen, können dabei nicht aufrecht stehen usw. Der Flächenbereich um die Abzugshauben gehört ebenfalls dazu. Wir Lehrer/innen dürfen als Beamte nicht so hoch klettern; der Hausmeister und die Reinigungskräfte dürfen das auch nicht – aber die Schülerinnen sollen das machen. Diese Arbeit birgt hohe Unfallgefahren für die letztendlich dann wir Lehrer/innen verantwortlich sind. Gibt es eine Gesetzesvorschrift diesbezüglich und wie wird das in Betrieben in den Großküchen gehandhabt? Wo bekommen wir evtl. weitere Auskünfte?

Antwort von Ralf Klöber
Bitte besorgen Sie sich die Regel 111 der Gesetzlichen Unfallversicherung „Arbeiten in Küchenbetrieben“ (GUV-R 111). Dort finden Sie einen entsprechenden Passus
‚3.6.16 Beschäftigungsbeschränkungen für Jugendliche bei gefährlichen Arbeiten’:
„Der Unternehmer darf Jugendliche nicht mit Arbeiten beschäftigen, die mit Unfallgefahren verbunden sind, von denen anzunehmen ist, dass Jugendliche sie wegen mangelndem Sicherheitsbewusstseins oder mangelnder Erfahrung nicht erkennen oder nicht abwenden können.
Dies gilt nicht für die Beschäftigung Jugendlicher, soweit dies zur Erreichung ihres Ausbildungszieles erforderlich ist und ihr Schutz durch die Aufsicht eines Fachkundigen gewährleistet ist.

Solche Arbeiten können z.B. sein: Betreiben, Reinigen und Instandhalten von Maschinen mit Meng-, Misch-, Zerkleinerungs-, Schneid-, Press- und Walzwerkzeugen, Umgang mit Gefahrstoffen. Siehe auch § 7 der Unfallverhütungsvorschrift „Grundsätze der Prävention“
(GUV-V A 1) und §§ 7 und 22 Jugendarbeitsschutzgesetz.“

Herausgeber ist die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e. V. (DGUV) www.dguv.de
Im Zusammenhang mit Ihrer Frage können Sie auch die ‚BGR-110 Arbeiten in Gaststätten’ zu Rate ziehen. In beiden Literaturquellen werden Sie jedoch kein Verbot der beschriebenen Reinigungsarbeiten durch Auszubildende finden.

Weitere Fragen an die rhw-Experten in der Ausgabe 1-2/2016:
Sind Bremsen am Reinigungswagen notwendig?
Welche Vorschriften gibt es bei der Hygiene in Selbstversorgerküchen?
Darf man Stationsküchen für Bewohner öffnen?
Alle Antworten finden Sie in der rhw management-Ausgabe 1-2/2016

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