In unserem Wohnheim für Menschen mit Einschränkungen geht es um eine neue Auflage nach der Hygienebegehung unserer Einrichtung durch das hiesige Gesundheitsamt. Es sind demnach nun Schmutzwäsche-Abwurf-Tonnen mit Fußpedal anzuschaffen (anstatt wie bisher ohne Fußpedal) und zwar für alle 16 Bewohner/innen-Bäder mit je zwei Personen pro Bad.
Meiner Meinung nach ist diese Größe eher mit einem Privat-Haushalt zu vergleichen, nur dass die Einrichtung von der Stabilität her besonders langzeittauglich sein muss! Für den 2017er Haushalt wurde uns diese Sonder-Anschaffung als größere Ausgabe von der Verwaltung genehmigt. Doch nun finde ich keine Firma, die solche speziellen Behältnisse anbietet, trotz Suche im Internet.
Antwort von M. Christine Klöber
Da haben Sie aber eine spannende Auflage erhalten. Ich verstehe die Auflage nicht ganz und kann auch keine entsprechende Rechtsgrundlage ausmachen, die diese Auflage explizit unterstützt. So wäre meine erste Argumentation, dass ich diese besonderen Eimer nicht anschaffen würde, da sie mikrobiologisch betrachtet kaum eine besondere Schutzerhöhung für die Mitarbeitenden ergeben.
Viel wichtiger wäre die korrekte Händedesinfektion von allen Personen, welche die Schmutzwäsche abwerfen. Zum zweiten stellt sich die Frage, ob die Schmutzwäsche überhaupt infektionsverdächtige Wäsche darstellt. Selbst in der Altenhilfe haben die Wäschesammler mit Deckel und Wickelsack meist keinen Fußpedal zum Öffnen, obwohl es sich hier regelhaft um eher infektionsverdächtige Schmutzwäsche handelt. Die TRBA 250 legt in ihrem Geltungsbereich fest, dass ihre Anwendung in Einrichtungen der Behindertenhilfe Einzelfallentscheidungen sind.
Wenn Sie spezielle Abfalltonnen mit Fußpedal anschaffen möchten oder müssen, werden Sie wohl noch weiter im Internet nach entsprechenden Angeboten suchen müssen. Oder Sie fragen einfach einmal bei Ihrem Gesundheitsamt nach, wo Sie diese Behälter beschaffen können, denn dort muss man es ja wissen, wenn sie diese schon empfehlen bzw. fordern.
Haben auch Sie eine Frage an einen unserer rhw-Experten? Schreiben Sie uns! Sie können Ihre Frage ganz einfach per Mail (rhw.redaktion@vnmonline.de) oder Facebook an uns senden („E-Mail senden“): www.facebook.com/rhwmanagement
Weitere Fragen an die rhw-Experten in der Ausgabe 1-2/2017:
Ist Obstsalat kennzeichnungspflichtig?
Wie muss man Salami kennzeichnen?
Welcher Küchenboden eignet sich für eine Senioneneinrichtung?
Alle Antworten finden Sie in der rhw management-Ausgabe 1-2/2017