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Frage des Monats Dezember: Räume untervermieten?

Ich arbeite in einer Tagesstätte für psychisch Kranke als Hauswirtschaftsmeisterin. Gemeinsam mit den Klienten bereite ich täglich ein Frühstück sowie auch ein Mittagessen für unsere Gemeinschaft von rund 20 Personen zu. Nun möchte die Geschäftsleitung die Räume und auch die Küche außerhalb der Öffnungszeiten für private Feiern von Klienten mit ihren Angehörigen vermieten. Wie sieht das hygienerechtlich aus bei dieser Nutzung? (…)

Antwort von Sascha Kühnau

Das ist eine sehr spannende Frage. Wenn Sie die Räume vermieten, sind Sie als Einrichtung in diesem Moment kein Lebensmittelunternehmer, der Lebensmittel erzeugt, herstellt, behandelt oder inverkehrbringt. Somit sind sie auch nicht lebensmittelhygienisch für die Geschehnisse bei der Vermietung verantwortlich.

Wichtig ist, dass Sie nach den Vermietungsaktionen eine gründliche Reinigung der Arbeitsflächen und sonstigen Flächen mit Lebensmittelkontakt durchführen, bevor Sie wieder mit Lebensmitteln für andere umgehen. Wenn Sie auf Grund der hinterlassenen Verschmutzung eine starke Verkeimung sehen, wahrnehmen oder vermuten, ist nach der gründlichen Reinigung eine Flächendesinfektion empfehlenswert. Wenn diese fachgerecht durchgeführt wird, kann die Küche von Ihnen wieder (…) genutzt werden.

Da bei dem von Ihnen beschriebenen Verpflegungsauftrag das Risiko sowieso eher übersichtlich ist, ist eine angemessene Grundhygiene völlig ausreichend, um das Infektionsrisiko durch Lebensmittel (…).

Mit Ihrem fachlichen Verständnis und mit professioneller Sorgfalt können Sie diese Situation sicher handhaben.

Mehr zum Thema lesen Sie in der aktuellen rhw management-Ausgabe 12/2017.

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