Ich arbeite eine Übergangseinrichtung für wohnungslose Frauen. Wir haben eine Reinigungskraft, die verschiedene Bereiche des Hauses reinigt. Laut unserem Konzept müssen aber auch unsere Bewohnerinnen Reinigungsaufgaben auf ihrer Etage übernehmen. In den Bewohnerinnenzimmern, Aufenthaltsräumen und Fluren ist dann unsere Reinigungskraft nur für die Grundreinigung zuständig. In den Bädern und Toiletten führt unsere Reinigungskraft zusätzlich wöchentlich eine Unterhaltsreinigung durch, in den Küchen und Fluren in der Regel 14-tägig.
Im vergangenen Jahr wurde unser Haus saniert und wir haben komplett neue Bäder und neue Fußböden im ganzen Haus erhalten. Leider passen die haushaltsüblichen Reinigungsmittel unserer Bewohnerinnen nicht mehr zu den Profireinigungsmitteln unserer Reinigungskraft. Bisher wurden wir dahingehend beraten, auch unseren Bewohnerinnen die Profireinigungsmittel zur Verfügung zu stellen. Leider ist es sehr schwer, unsere Bewohnerinnen entsprechend zu schulen (Nur kaltes Wasser, Dosierung…). Was können wir tun?
Antwort von Andreas Carl
Am besten ist es, wenn Sie nicht nur die Mittel zur Verfügung stellen, sondern gleich fertige Tücher und Mopps, also präparierte Materialien.
Das kann folgendermaßen aussehen:
Für die Sanitärreinigung vorgefertigte Chemie in der Sprayflasche benutzen (Achtung, bitte aerosolfrei), dazu passen Mikrofasertücher in Form von vorgefertigten Tüchern. Wenn das nicht geht, dann bitte einfach die üblichen Reinigungstücher (Cleaning Wipes) verwenden.
Für den Fußboden gilt das Gleiche. Entweder können Sie vorgefertigte Mopps durch Übergießen oder Mopp-Halter (Mopp-Stiele) mit Flüssigkeitsbehälter verwenden. Zum Nachfüllen der Behälter empfiehlt es sich, einfach schon einmal Zehn-Liter-Kanister vordosieren. Beachten Sie dabei, dass auch diese Behälter regelmäßig gereinigt werden müssen!
Und nun zu den Spülmitteln: Diese können meines Erachtens wie im „normalen“ Hausgebrauch verwendet werden.
Was offen bleibt, ist die Frage, wie mit den ungewünschten Eigeninitiativen der Bewohnerinnen umzugehen ist. Zumindest haben Sie mit den vorpräparierten Tüchern zukünftig eine deutlich verringerte Fehlerquote.
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Eine weitere Frage an die rhw-Experten in der Ausgabe 12/2016 zum Thema:
Vorschriften bei der Neuanschaffung von Waschmaschinen
Die Antwort finden Sie in der rhw management-Ausgabe 12/2016