Laut dem für uns geltenden Tarifvertrag (NGG) haben „Beschäftigte, die das 55. Lebensjahr vollendet haben“ zusätzlich zum Urlaub einen Anspruch auf fünf freie Tage. Meines Wissens endet das 55. Lebensjahr mit dem 55. Geburtstag und das 56. Lebensjahr beginnt. Laut Arbeitgeber ist man dann aber erst 55 und hat den Anspruch erst nach dem 56. Geburtstag. Da ich in diesem Jahr (2018) 55 Jahre alt werde, interessiert es mich natürlich, ob das so ist oder ob mir die zusätzlichen Urlaubstage nach meinem Geburtstag doch schon in 2018 zustehen.
Antwort von Peter Hützen
„Die Summa Summarum des Alters ist eigentlich niemals erquicklich“, schreibt Goethe im Dezember 1798 an den Sohn seiner Freundin Charlotte von Stein. In Ihrem Fall allerdings ist die in 2018 erreichte Summa Summarum des Alters jedoch durchaus erfreulich.
Für die Berechnung des Lebensalters bestimmt das bürgerliche Gesetzbuch (BGB), dass der Tag der Geburt mitberechnet wird (§ 187 Abs. 2 Satz 2 BGB).
Im Gegensatz zur üblichen Fristberechnung wird der Tag des Ereignisses, die Geburt, also ausnahmsweise mitgezählt. Das bedeutet, dass das nächste Lebensjahr stets um Mitternacht (0.00 Uhr) beginnt und nicht erst mit der tatsächlichen Geburtsstunde. Sind Sie beispielsweise am 15. April 1963 zur Welt gekommen, werden Sie am 14. April 2018 um 24.00 Uhr 55 Jahre alt. Ihr Geburtstag in 2018 ist damit bereits der erste Tag des 56. Lebensjahres. Ihr 55. Lebensjahr vollenden Sie also bereits in 2018. Die zusätzlichen fünf Urlaubstage stehen Ihnen daher bereits in diesem Jahr zu. (…)
Die vollständige Antwort lesen Sie in der aktuellen rhw management-Ausgabe 3/2018.