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Expertenrat des Monats Dezember: Nachfolgerin als Hygienebeauftragte

Ich bin HWL und Hygienebeauftragte in einem Alten und Pflegeheim. Nun werde ich 2020 voraussichtlich in Rente gehen. Wir hätten hier im Haus eine kompetente Nachfolgerin. Was ist zwingend (eventuell auch gesetzliche Vorgaben) mitzubringen, um diesen Job auszuüben, ohne dass Heimaufsicht und MDK durch mangelnde Qualifikationen die Sache kippen? Für eine fachliche Info bin ich Ihnen sehr dankbar.

Antwort von Dr. Dieter Bödeker

Im Gegensatz zu den Krankenhäusern gibt es hinsichtlich der Qualifikation der Hygienebeauftragten für Pflegeeinrichtungen keine konkreten gesetzlichen oder normativen Vorgaben. Die Hygieneverordnungen der Länder enthalten zwar Vorgaben für Hygienebeauftragte, sind aber auf Pflegeeinrichtungen nicht anzuwenden.

In der RKI-Empfehlung „Infektionsprävention in Heimen (2005)“ wird die „Beschäftigung von hygienebeauftragtem Personal“ empfohlen. Allerdings ist diese „Empfehlung“ lediglich der Kategorie III zugeordnet (also Maßnahmen, über deren Wirksamkeit nur unzureichende oder widersprüchliche Hinweise vorliegen, deshalb ist eine Empfehlung nicht möglich). Ferner wird in der oben genannten RKI-Empfehlung auf eine Leitlinie der DGKH verwiesen (Hyg Med 6:271-272, 2002). Dieser Leitlinie sieht eine Ausbildung von Hygienebeauftragten mit 200 bis 300 Unterrichtsstunden sowie ein anschließendes zwei- bis vierwöchiges Praktikum vor. Die vorgeschlagene Ausbildung ist sehr stark an der Krankenhaushygiene ausgerichtet und stellt vor allem für kleine bis mittelgroße Altenpflegeeinrichtungen eine schwer oder gar nicht zu überwindende Hürde dar.

Die vollständige Antwort und mehr zum Thema lesen Sie in der aktuellen rhw management-Ausgabe 1/2-2019. Kennen Sie schon unseren Facebook-Auftritt @rhwmanagement? Jede Woche viele weitere, wichtige und unterhaltsame News und Austausch mit Kolleginnen aus der Hauswirtschaft!

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