Welche Rechte hat eine Hauswirtschafterin, die für einen ambulanten Pflegedienst arbeitet und dann ständig bzw. immer für mehrere Stunden in Haushalten eingesetzt wird, in denen ununterbrochen geraucht wird. Wie ist das zu sehen mit einem rauchfreien Arbeitsplatz?
Antwort von Carola Reiner
Ihr Arbeitsplatz im ambulanten Dienst unterliegt nicht der Arbeitsstätten-VO und daher besteht leider kein Recht auf einen rauchfreien Arbeitsplatz. Allerdings unterliegt Ihr Arbeitsverhältnis selbstverständlich dem Arbeitsschutzgesetz und damit muss Ihr Arbeitgeber eine Gefährdungsanalyse erstellen und entsprechende Schutzmaßnahmen für Sie ergreifen bzw. mit dem Klienten absprechen.
Die Durchführung einer Gefährdungsanalyse vor Ort in der Wohnung des Klienten setzt die Befugnis des Arbeitgebers voraus, Arbeitsplatzbegehungen in der Privatwohnung des Klienten durchzuführen. Dieser Punkt wird in der Regel ein … (wichtiger Inhalt ist in rhw management 11/2021 zu finden) …
In diesem Fall bleibt Ihnen noch die Möglichkeit, die Sicherheitsfachkraft oder den Betriebsarzt auf die Problematik anzusprechen und gemeinsam nach Lösungsmöglichkeiten zu suchen.
Schutzmaßnahmen, die für Sie getroffen werden können, sind beispielsweise das Unterlassen des Rauchens in Ihrer Anwesenheit, das Lüften der Wohnung vor und während Ihres Aufenthalts, Pausen an der frischen Luft und natürlich Vorsorgeuntersuchungen.
Mein Tipp: Suchen Sie sich Verbündete bei den Pflegekräften Ihres ambulanten Dienstes und beziehen Sie die Mitarbeitervertretung in diese Thematik ein.
Mehr zum Thema lesen Sie in der aktuellen rhw management-Ausgabe 11/2021.
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