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Ergebnislos: Mindestlohn im Gastgewerbe

2015 kommt der Mindestlohn von 8,50 Euro in Deutschland. Zuvor können teilweise noch eigene Tarife mit Übergangszeiten ausgehandelt werden. Bei der Gastronomie ist das jetzt geplatzt.

Die Verhandlungen über den Mindestlohntarifvertrag für das Gastgewerbe zwischen der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) und dem Deutschen Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA) wurde am 20. Juli 2014 ohne Einigung beendet.
Vorschlag des DEHOGA war ein Stufenplan, bei dem die Einführung des gesetzlichen Mindestlohns in Höhe von 8,50 Euro lang hinausgeschoben werden würde. Demnach würde der Mindestlohn im Osten Deutschlands ab 1. Januar 2015 zunächst nur 7,50 Euro pro Stunde betragen. Und das, obwohl für Sachsen-Anhalt als auch für Brandenburg schon 2012 vereinbart wurde, dass die unteren Tarifgruppen bei Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns sofort auf 8,50 Euro angehoben werden.
Für die Alten Bundesländer wollte der DEHOGA das Mindestentgelt von 8,50 Euro vereinbaren, was wiederum die meisten aktuellen Mindestlöhne weit unterschreiten würde.
In Baden-Württemberg zum Beispiel beträgt die unterste tarifliche Entgeltgruppe schon jetzt 9,62 Euro pro Stunde.
Burkhard Siebert, Vorsitzender der NGG, äußerte sich zum Scheitern der Verhandlungen mit den Worten: “Wir sind nicht bereit, etwas zu unterschreiben, was für die Beschäftigten eine wesentliche Verschlechterung darstellt.“
Der Vorschlag der NGG war, die 8,50 Euro ab 1. Juni 2015 einzuführen und danach die Vergütung der unteren Lohngruppen in mehreren Stufen zu steigern, um am 1. Juli 2017 schließlich den Mindestlohn von 10 Euro pro Stunde zu erreichen. Laut DEHOGA-Verhandlungsführer Guido Zöllick waren die Forderungen der NGG maßlos überzogen, berichtet das „Handelsblatt“ in der Ausgabe von 22. Juli 2014.

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