Nach der Stärkung der Hauswirtschaft in Baden-Württemberg seit 1. Februar 2016 durch die neue Heimpersonalverordnung folgt nun der nächste Fortschritt. Hauswirtschaftliche Führungskräfte werden in Bayern ab März 2016 vorläufig zur Heimleiterqualifizierung zugelassen.
Ab 1. März 2016 werden im Rahmen eines Probelaufs von einem bis zwei Jahren,
hauswirtschaftliche Führungskräfte, die einen Fortbildungsabschluss
– zum/zur Betriebswirt/in im Ernährungs- und Versorgungsmanagement
– Hauswirtschaftlichen Betriebsleitung,
– Meister- oder
– Technikerabschluss in der Hauswirtschaft und eine einschlägige Berufserfahrung in Leitungsfunktion von mindestens drei Jahren nachweisen (es werden auch die Zeiten vor der Meisterprüfung angerechnet) zur Heimleiterfortbildung uneingeschränkt zugelassen.
Diesem vorläufigen Ergebnis waren lange und intensive Gespräche, die der Vorstand des Bayerischen Landesausschusses für Hauswirtschaft (BayLaH) zusammen mit Kolleginnen der Mitgliederverbände, mit den Vertretern des Gesundheitsministeriums und mit den Pflegeverbänden geführt hatte, voraus gegangen. Auch die Zuständige Stelle für die Berufsbildung in der Hauswirtschaft hat sich für die Änderung der bisherigen Situation eingesetzt.
Aktuell ist es so, dass eine hauswirtschaftliche Führungskraft nur dann für die Fortbildung zur Heimleitung zugelassen wurde, wenn ihr Arbeitgeber sich bei der zuständigen Fachstelle für Pflege und Behinderteneinrichtungen – Qualitätsentwicklung und Aufsicht, kurz FQA, dafür einsetzte, dass sie zugelassen werden sollte. Dies bedeutete in der Realität aber, dass den Führungskräften aus der Hauswirtschaft eine eigenständige Karriereplanung in diese Richtung, also ohne Mitwirkung ihres Arbeitgebers, versagt war.
Ein Gespräch, das am 28. Januar 2016 im Bayerischen Landtag zwischen Vertreterinnen des BayLaH (Elisabeth Forster und Margarete Engel – Vorstandsmitglieder, Ulrike Kluge – Vorsitzende des AK Berufliche Bildung des BayLaH, Laura Schmitz – Expertin für den Bereich Senioren und Delegierte des BayLaH im Landespflegeausschuss), der Vorsitzenden des Landwirtschaftsausschusses im Landtag Angelika Schorer, Ministerialdirigent Dr. Bernhard Opolony und Ministerin Melanie Huml vom Staatsministerium für Gesundheit und Pflege (STMGP), stattfand, hat nun eine Wende eingeleitet.
Vorläufig für ein bis zwei Jahre werden nun alle Träger von Heimleiterqualifizierungen in Bayern über das STMGP angewiesen, auch hauswirtschaftliche Führungskräfte uneingeschränkt zuzulassen.
Bei trotzdem auftretenden Problemen bittet der BayLaH die betreffenden Interessentinnen und Interessenten, die die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen, sich an die Geschäftsstelle des BayLaH zu wenden, damit diese Fälle umgehend an das STMGP weiterleiten können und von dort aus schnellstmöglich Abhilfe geschaffen werden kann. Auch Kolleginnen und Kollegin, die aktuell in Bayern noch Probleme mit der Zulassung haben, sollen sich auf jeden Fall melden, auch hier versprachen die Vertreter des STMGP aufklärend tätig zu werden.
Text: Margarete Engel für den Vorstand BayLaH