Ende Februar 2017 wurde beim 19. Netzwerk-Workshop des Deutschen Netzwerks für Qualitätsentwicklung in der Pflege (DNQP) der Hochschule Osnabrück die erste Aktualisierung des Expertenstandards Ernährungsmanagement vorgestellt. Zwar ist dieser Expertenstandard offiziell für die Fachpflege verbindlich, doch verweist er auf die unbedingte Notwendigkeit der Kooperation mit den an der Verpflegung beteiligten anderen Fachprofessionen. Und das sind maßgeblich Hauswirtschaft und Küche!
Für alle, die in Hauswirtschaft und Küche in Pflegeeinrichtungen arbeiten, ist es essenziell zu wissen, was der Expertenstandard Ernährungsmanagement beinhaltet und welche Zuarbeiten für die Kollegen in der Pflege notwendig und hilfreich sind. Ganz genau lautet der Titel: „Ernährungsmanagement zur Sicherung und Förderung der oralen Ernährung in der Pflege – 1. Aktualisierung 2017“. Die ursprüngliche Fassung des Expertenstandards stammte aus dem Jahr 2010.
Expertenstandards bündeln Wissen
Expertenstandards in der Pflege bündeln den wissenschaftlichen Stand der Technik zu einem pflegerischen Themengebiet.
Sie sind aufgebaut aus:
– einer begründeten Zielformulierung,
– mehreren Handlungsebenen, die jeweils in Struktur-, Prozess- und Ergebniskriterien unterteilt sind,
– einer Kommentierung zur praktischen Umsetzung jedes Kriteriums in jeder Handlungsebene und
– der Literaturanalyse.
In den Strukturkriterien sind die Anforderungen an die Rahmenbedingungen der Pflegefachkräfte sowie der Pflegeeinrichtung, des Krankenhaus bzw. des ambulanten Dienstes beschrieben.
Die Prozesskriterien enthalten die wesentlichen Prozesse, die organisiert werden müssen. In den Ergebniskriterien sind die zu erreichenden Merkmale und Ziele im Prozess bzw. beim Pflegebedürftigen aufgeführt.
Der Expertenstandard „Ernährungsmanagement zur Sicherung und Förderung der oralen Ernährung in der Pflege“ ist für die professionelle Pflege somit der überarbeitete Fachstandard zu diesem Thema. Hierbei ist der Anspruch des Ernährungsmanagements ungemein groß gefasst.
Individuelle Verpflegungsmaßnahmen
In der Überarbeitung sind die individuellen Verpflegungsmaßnahmen für einzelne Pflegebedürftige maßgeblich verstärkt worden.
Die sechs Handlungsebenen lassen sich wie folgt überschreiben:
1. Screening und Assessment des Ernährungszustandes der Pflegebedürftigen,
2. Koordinierte Maßnahmen mit anderen beteiligten Berufsgruppen,
3. Mit dem Pflegebedürftigen abgestimmte Maßnahmenplanung,
4. Unterstützung der Selbstbestimmung und Eigenaktivität der Pflegebedürftigen,
5. Information und Beratung des Pflegebedürftigen und
6. Prüfung und Anpassung der Maßnahmen.
Sascha Kühnau
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