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Das Modul im Detail: Reinigung und Pflege

Aus dem Mitte Februar 2016 erstmals der Öffentlichkeit präsentierten dgh-Rahmen-Curriculum zur Qualifizierung für haushaltsbezogene Dienstleistungen stellen wir das Modul „Die Wohnung und das Wohnumfeld: Reinigung und Pflege“ in Gänze vor.

Vertrauen und Sympathie sind die Basis der Zusammenarbeit bei der Reinigung und Pflege von privaten Wohnräumen. Für eine gelingende Arbeitsbeziehung muss darüber hinaus eine Verständigung über die Erwartungen an die Dienstleistungserbringung und die Ergebnisse stattfinden. Die genaue Klärung des Auftrags vor Arbeitsbeginn und in der ersten Phase der Zusammenarbeit ist unverzichtbar, wie auch die DIN SPEC 7700392 empfiehlt.
Für die Reinigung und Pflege von privaten Wohnräumen sind folgende Aspekte wichtig:

– Bei der Reinigung der Wohnung geht es nicht nur um die Beseitigung von Schmutz und die Sicherung der Hygiene. Reinigungsarbeiten beinhalten auch aufräumen, Ordnung schaffen und sortieren. Das Ergebnis sind Räume, in denen man sich wieder wohlfühlt, man sich erholen kann, gewohnte Nutzungen wieder möglich sind und Vieles mehr.

– Die Reinigung privater Wohnräume ist von individuellen Gewohnheiten beim Einsatz von Reinigungsmitteln und den angewandten Verfahren unter anderem geprägt, Gewohnheiten, denen in der professionellen Reinigung in Privaträumen Rechnung zu tragen ist. Diese Gewohnheiten sind oft biografisch geprägt, ihre strikte Einhaltung kann für Haushaltsmitglieder sehr wichtig sein.

– Der Reinigung der Wohnung werden in Religionen und in vielen Kulturen Bedeutungen zugeschrieben, die über die Entfernung von Schmutz hinausgehen. Sie ist oft verbunden mit Ritualen im Jahreslauf – Frühjahrsputz, Reinigung der Wohnung vor großen Festen etc. Aber auch mit individuellen Reinigungsvorstellungen, wie beispielsweise einem markanten Geruch nach der Reinigung. Diese Einstellungen sind individuell sehr unterschiedlich. Sie treffen aber aufeinander, wenn in der Zusammenarbeit Menschen aus unterschiedlichen Kulturkreisen zusammenkommen.

– Das Wort „putzen“ meint aufräumen, säubern, reinigen, desinfizieren, pflegen, vorzeigbar machen, funktionsfähig halten.

– Die Vorstellungen, wie und was gereinigt werden soll, können zwischen Auftraggeber-Haushalt und Haushaltshilfe auseinanderklaffen, insbesondere dann, wenn vonseiten des Auftraggeber-Haushaltes die Erwartungen an die Dienstleistung nicht exakt formuliert werden. Die Auftragsklärung vor der Zusammenarbeit und in der ersten Phase der Zusammenarbeit verlangt Zeit, Fachkenntnisse, Einfühlungsvermögen und eine gute Beobachtungsgabe.

– Die Haushaltshilfe erhält Einblicke in das Privatleben ihrer Auftraggeberinnen und Auftraggeber, in intime Bereiche einer Wohnung, die Besucherinnen und Besuchern oftmals verschlossen bleiben. Diskretion und Verschwiegenheit gegenüber Dritten sind elementare und unverzichtbare Grundlagen einer professionellen Dienstleistungserbringung.

– Die Haushaltshilfe hat darüber hinaus Zugang zu Wertgegenständen im Haushalt, oft auch den Wohnungsschlüssel und nimmt damit eine Vertrauensstellung wahr.
Red

dgh-Rahmen-Curriculum liegt vor
Die Veröffentlichung „Qualifizierung für haushaltsbezogene Dienstleistungen – das dgh- Rahmen-Curriculum“ (Umfang 221 Seiten) steht ab sofort als Download zur Verfügung. Damit wird eine Lücke in der Qualifizierung und Professionalisierung von Haushaltsbezogenen Dienstleistungen geschlossen.

In der Veröffentlichung wird ein Qualifizierungsansatz beschrieben, mit dem Haushaltshilfen lernen, individuell auf die Bedürfnisse von Haushalten einzugehen und die Basiskompetenzen einer professionellen Dienstleistungserbringung erwerben können. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, sich auf den Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf vorzubereiten. Der modulare Aufbau orientiert sich an den Dienstleistungspaketen, wie sie private Haushalte nachfragen. Alle Module zusammen führen zum Berufsabschluss Hauswirtschafter/Hauswirtschafterin und eröffnen damit Chancen auf einen anerkannten Berufsabschluss und weitere Qualifizierungsmöglichkeiten.

www.dghev.de

Mehr zum Thema lesen Sie in der rhw praxis-Ausgabe 1/2016

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