Das ist die Überraschung des Monats! Nicht mit Ampel, freiwillig, nur in Hamburg oder Ähnliches: Der bundesweite Hygiene-Pranger für (Heim)küchen, Restaurants etc. kommt bundesweit – beschlossen wurde der Gesetzentwurf vom Bundestag am 17. März 2019.
Der Paragraph 40 Absatz 1a des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuchs (LFGB) sieht vor, dass die Überwachungsbehörden der Bundesländer die Öffentlichkeit über erhebliche Verstöße gegen lebensmittelrechtliche Vorschriften informieren.
Verbraucherinnen und Verbraucher können künftig Informationen über erhebliche Verstöße (also Bußgelder ab 350 Euro) gegen Lebensmittelvorschriften sechs Monate lang im Internet einsehen. Das sieht der Gesetzentwurf zur Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzes vor, den der Bundestag am 17. März 2019 verabschiedet hat.
Mehr dazu bei unserem rhw-Seminar am 8. Mai 2019 in Dortmund, in rhw management 5/2019 und beim 17. rhw-Hygieneforum am 5. November 2019 in Hannover (Anmeldung beginnt online ab Ende April 2019).