professionelle-hauswirtschaft-info-magazin

Betreuungsdienste werden (noch) ohne Hauswirtschaft zugelassen

Der Bundestag hat am 14. März 2019 das Gesetz „für schnellere Termine und bessere Versorgung“ (Terminservice- und Versorgungsgesetz, TSVG) beschlossen. Das TSVG regelt die Zulassung von Betreuungsdiensten. Doch bisher (noch) explizit ohne hauswirtschaftliche Fachkräfte. Wir fragten zwei Expertinnen der Hauswirtschaft dazu.

Reine Betreuungsdienste wie Haushaltshilfe, Gespräche führen, gedächtnisfördernde Beschäftigung, Spaziergänge, etc. werden für die Leistungserbringung von Sachleistungen im Rahmen des Pflegeversicherungsgesetzes zugelassen. Mit dieser Entscheidung stehen Betreuungsdiente gleichberechtigt neben Pflegediensten.
Dass bei den Professionen der verantwortlichen Fachkraft von Betreuungsdiensten die hauswirtschaftlichen Berufe nicht genannt sind, darüber zeigt sich die Präsidentin des Deutschen Hauswirtschaftsrats e. V., Dorothea Simpfendörfer enttäuscht. Der Deutsche Hauswirtschaftsrat hatte sich für eine Ergänzung der Professionen um hauswirtschaftliche Fachkräfte wie Hauswirtschafter/innen, Meister/innen der Hauswirtschaft, HBL und Oecotrophologen/innen eingesetzt. Davon fand sich im Gesetz nichts wieder. (Drucksache 19/6337 Seite 153)
Martina Feulner, H wie Hauswirtschaft wertet diese Entwicklung trotzdem positiv: „Aus meiner Sicht war zu erwarten, dass es im Rahmen des Terminservice- und Versorgungsgesetzes noch nicht zu erreichen ist, dass eine hauswirtschaftliche Fachkraft als Leitung anerkannt wird. Soweit ist die Pflegelandschaft noch lange nicht. Ich werte es es Gewinn, dass es aus dem GKV-Projekt heraus möglich wurde, dass Betreuungsdienste jetzt den Zugang zu Sachleistungen aus der Pflegeversicherung haben und den Status als eigenständige Betreuungsdienste bekommen. Und in dieser Erweiterung des Pflegeversicherungsgesetzes ist die Hauswirtschaft genannt und damit positioniert.“
Martina Feulner vertritt mit Monika Böttjer, Bremer Heimstiftung, für den Deutschen Hauswirtschaftsrat die Interessen der Hauswirtschaft bei der „Konzertierten Aktion Pflege“, die Gesundheitsminister Jens Spahn als Ideengeber für Zukunftsentwicklungen eingerichtet hat. Der Deutsche Hauswirtschaftsrat ist jetzt in Berlin in der Weiterentwicklung der Pflege mit dabei.

Weitere Beiträge

Neu: Der „rhw-Werkzeugkoffer“

Neu: Der „rhw-Werkzeugkoffer“

Immer wieder wünschen Sie sich, liebe rhw-Leserinnen, Erweiterungen oder die Originaltabellen aus den rhw-Artikeln. Diesem Wunsch kommen wir nun nach mit unserem "rhw-Werkzeugkoffer". Im rhw-Werkzeugkoffer befinden sich...

mehr lesen
Plätzchenbacken an Schulen: kein Verbot!

Plätzchenbacken an Schulen: kein Verbot!

Beim Plätzchenbacken an Schulen braucht es kein Verbot. Die dgh unterstützt dabei mit der „Leitlinie zur Guten Hygiene“. Aus aktuellem Anlass weist die Deutsche Gesellschaft für Hauswirtschaft e. V. (dgh) darauf hin, dass...

mehr lesen
Krankenhausreform und Hauswirtschaft

Krankenhausreform und Hauswirtschaft

Eine gute Versorgung im Krankenhaus ist essenziell für den reibungslosen Betrieb, das Wohlbefinden und die Hygiene von Patienten und Mitarbeitern. Doch Obacht beim Thema "Krankenhausreform und Hauswirtschaft"! Ab dem 1. Januar...

mehr lesen