Am 15. September 2018 verlieren alle Zertifikate, die nach der DIN EN ISO 9001:2008-Norm ausgestellt wurden, ihre Gültigkeit. Verantwortliche von Großküchen stehen vor einer Umstellung ihrer Qualitätsmanagementsysteme.
Die gute Nachricht: Es besteht allerdings keine Verpflichtung, ein QM-System nach diesem neuen Aufbau zu gestalten. Deshalb dürfen GV-Betriebe ihre bestehende QM-Struktur bestehen lassen. Dies gilt auch für die QM-Terminologie – Betriebe können Benennungen, die in ihren Abläufen festverankert sind, beibehalten. Somit ist beispielsweise eine Umbenennung von „Lieferanten“ zu „externe Anbieter“ nicht erforderlich.
Eine weitere Neuerung gibt es hinsichtlich der QM-Dokumentation. Alle von der Norm geforderten Elemente der Dokumentation werden einheitlich als „dokumentierte Information“ bezeichnet. Dabei fällt auf, dass unter den obligatorischen QM-Dokumenten kein QM-Handbuch mehr aufgeführt wird. Die Norm stellt zwar Anforderungen, welche Informationen dokumentiert werden müssen, es obliegt jedoch dem Betrieb, wie er diese Informationen zu Nachweiszwecken aufzeichnet, aufbewahrt und archiviert.
Eine dokumentierte Information kann auch ein Video, eine E-Mail oder eine Tonaufnahme sein. Einfachheitshalber ist es allerdings empfehlenswert, das bestehende QM-Handbuch vorerst aufrechtzuerhalten und es mit jeder zukünftigen Verifizierung Schritt für Schritt kompakter zu gestalten. Die moderne Informationstechnik bietet mittlerweile digitale und effiziente Dokumentationssysteme, die die Arbeit mit Unterlagen erleichtern können.
Mehr zum Thema lesen Sie in der aktuellen rhw management-Ausgabe 7-8/2018 von Dr. Linda Chalupova.
Kennen Sie schon unseren Facebook-Auftritt? Jede Woche viele weitere, wichtige und unterhaltsame News und Austausch mit Kolleginnen aus der Hauswirtschaft!