Wie muss man Allergene in der Gemeinschaftsverpflegung zukünftig kennzeichnen? Am 8. Juli 2014 wurde der lang erwartete deutsche Entwurf zur Allergeninformationspflicht nach LMIV vorgestellt.
Die Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 betreffend die Information der Verbraucher (so genannte Lebensmittel-Informationsverordnung – LMIV) regelt ab dem 13. Dezember 2014 die Lebensmittelkennzeichnung. Die EU-Verordnung ist zwar in allen Mitgliedstaaten unmittelbar anwendbar. Dennoch bedarf es zur Anpassung des nationalen Rechts und aus sanktionsrechtlichen Gründen einer nationalen Durchführungsverordnung.
Diese wurde am 8. Juli 2014 vorgestellt und mit LMIDV (EU-Lebensmittel-Informations-Durchführungsverordnung) abgekürzt. Der vorliegende Gesetzentwurf vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten erlaubt auch die mündliche Auskunft und die Verwendung grafischer Symbole unter Auflagen.
Zu den rhw-Seminaren Allergeninformationspflicht unter Berücksichtigung des LMIDV-Entwurfs hier
Download des deutschen LMIDV hier