9. Dezember 2020
Die Handreichung wurde in Zusammenarbeit mit den Verbänden der Einrichtungsträger und der Menschen mit Pflegebedarf und ihrer Angehörigen erarbeitet und mit dem Expertenrat des Robert Koch-Instituts (RKI) untermauert.
Ziel ist, dass die Bewohner*innen auch während einer Pandemie Besuche erhalten können: mit möglichst geringen Einschränkungen für sie und ihre Besucher – und trotzdem angemessen sicher mit Blick auf den Infektionsschutz und den Aufwand für die Pflegekräfte.
Der Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung, Staatssekretär Andreas Westerfellhaus erklärt dazu: „Natürlich leben in einer stationären Pflegeeinrichtung Menschen, für die eine COVID-19 Erkrankung ein höheres Risiko darstellt, aber Autonomie und Selbstbestimmung der Bewohnerinnen und Bewohner dürfen auch in einer Pandemie nicht in Frage gestellt werden.
Ich freue mich daher sehr und danke allen Beteiligten, dass es gelungen ist, eine pragmatische Handreichung für Besuchskonzepte zu erarbeiten. Die deutliche Kernbotschaft ist: Für Besuche in Pflegeeinrichtungen braucht es das konsequente Einhalten der bekannten AHA+L Regeln: Abstand, Händehygiene, Mund-Nasen-Schutz und Lüften. Darüber hinaus gibt sie den Einrichtungen konkrete und pragmatische Informationen an die Hand, welche Regelungen in welcher Situation aus Expertensicht sinnvoll und welche weniger nützlich sind.“
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