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Was bedeutet die neue Mehrwegpflicht seit 1. Januar 2023 im To-go-Bereich? Wir haben interessante Fakten zusammengefasst und bieten eine Marktübersicht der Hersteller in rhw management 1-2/2023.

Restaurants, Bistros und Cafés, die Essen für unterwegs verkaufen, sind seit 1. Januar 2023 verpflichtet, ihre Produkte sowohl in Einweg- als auch in Mehrwegverpackungen anzubieten.

Die Mehrwegvariante darf nicht teurer sein als das Produkt in der Einwegverpackung, so das Umweltbundesamt. Weiter heißt es: Außerdem müssen für alle Angebotsgrößen eines To-go-Getränks entsprechende Mehrwegbecher zur Verfügung stehen und die Mehrwegverpackung darf auch ansonsten nicht zu schlechteren Bedingungen angeboten werden als die Einwegverpackung. Es ist erlaubt, die Mehrwegverpackung nur gegen ein Pfand auszugeben, das bei der Rückgabe dann wieder ausgezahlt wird.

Wer sind Letztvertreibende?

Die neue Mehrwegangebotspflicht aus dem Verpackungsgesetz richtet sich an alle „Letztvertreibenden“, die Lebensmittelverpackungen aus Einwegkunststoff sowie Einwegbechern, unabhängig von deren Material, in Verkehr bringen. Letztvertreibende sind diejenigen, die mit Essen oder Getränken befüllte To-go-Verpackungen an Verbraucher:innen verkaufen, also in der Regel die Gastronomiebetriebe, wie zum Beispiel Restaurants, Cafés, Bistros, aber auch Kantinen, Metzgereien, Tankstellen und Catering-Betriebe.

Wer ist befreit?

Von der Pflicht ausgenommen sind kleinere Geschäfte wie Imbisse, Spätkauf-Läden und Kioske, in denen insgesamt fünf Beschäftigte oder weniger arbeiten und die eine Ladenfläche von nicht mehr als 80 Quadratmetern haben. Diese Betriebe müssen jedoch ihren Kundinnen und Kunden ermöglichen, deren eigene, mitgebrachte Mehrwegbehältnisse befüllen zu lassen. Hierzu hat beispielsweise die Initiative „Essen in Mehrweg – wir machen mit“ passende Aufkleber, Thekenaufsteller und Plakate produziert. Das Verbundprojekt von LIFE e.V. Berlin, BUND Bremen und das Ecolog-Institut Hannover unterstützt die Einführung von Mehrweglösungen.

Mehr zum Thema in rhw management 1-2/2023 mit einer großen tabellarischen Übersicht.

Foto: ReCup&ReBowl