Weltweit vermittelt des Berliner Online-Portal Helpling über 10.000 Selbstständige im Bereich Haushaltsnahe Dienstleistungen, davon mehrere tausend allein in Deutschland. Wo gibt es mögliche Konkurrenz mit Fachkräften der Hauswirtschaft und was wird das Pflegestärkungsgesetz für Auswirkungen haben?
In der professionellen Hauswirtschaftsbranche hat man schon fast etwas Furcht vor dem enormen Wachstum von Helpling – wie würden Sie Ihren Dienst einordnen in einem Markt, in dem 13 bis 25 Euro pro Stunde gezahlt werden?
PH: Wir bewegen uns mit unseren Preisen im unteren Bereich, das liegt an der schlanken Konstruktion des Portals und daran, dass wir keine Vollzeit-Berufstätigen vermitteln. Für viele Dienstleister ist es eine Nebentätigkeit, beispielsweise wenn eine Mutter oder ein Student nebenher arbeiten und sie dabei in der Familie krankenversichert sind.
Aber sind Kampfpreise von 12,90 Euro pro Stunde wirklich realistisch?
PH: Dies ist ja der Startpreis. Die Kosten passen wir nun auch nach der Nachfrage in den Städten und Regionen an. In Städten wie München nehmen wir bis zu 16,90 Euro pro Stunde. Die Verwaltungskosten sind gering, so dass wir 80 Prozent der Einnahmen ohne Mehrwertsteuer an unsere Dienstleister übermitteln können. Wie gesagt: Ein Großteil der Dienstleister arbeitet selbstständig als Zuverdienst. Die meisten von ihnen weisen keine Mehrwertsteuer aus und verdienen unter dem Freibetrag von etwa 8.500 Euro im Jahr.
Im Bereich Privathaushalt arbeiten Sie ja größtenteils mit angelernten, geschulten Kräften – wie sieht diese Schulung konkret aus?
PH: Oh, das ist wichtig: Da wir keine Weisungsbefugnis haben, schulen wir unsere Mitarbeiter auch nicht! Es ist ein mehrstufiges Auswahlprozedere mit dem Scan des Personalausweises, dem Check eines einwandfreien Führungszeugnisses sowie dem Nachweis eines Gewerbescheins. Hinzu kommen ein persönliches Gespräch und Reinigungstestfragen am Telefon. Natürlich ist ein gutes Reinigungsergebnis sehr wichtig. Eine Motivation der Helplinge ist, gute Kundenbewertungen zu erhalten, um dann natürlich besser weiter empfohlen werden zu können.
Um es noch mal klar zu sagen: Die Dienstleistungen bei uns sind Reinigung nach Hausfrauenart – wir können und wollen keine Profireinigung garantieren, wie es in der Industrie mit einem Leistungsverzeichnis vorgeschrieben wäre.
Das wundert mich, Sie sprechen in einer Presseveröffentlichung davon, mit „professionellen Kräften“ zu arbeiten. Es wird ja damit sprachlich der Eindruck erweckt, als wären es ausgebildete Kräfte. Was bedeutet denn für Sie „professionelle Kräfte“?
PH: Gut, dass Sie mich darauf hinweisen, wir haben die bei uns benutzen Begriffe vor einigen Wochen angepasst, und sind jetzt schrittweise dabei, dies auf allen Kommunikationsmitteln umzusetzen. Auch im Marketing. Wenn uns etwas entgangen ist, dann werden wir es auf jeden Fall nachholen und vereinheitlichen.
Wir sprechen nicht mehr von „professionellen Reinigungskräften“, sondern von „geprüften Reinigungskräften“. Dann kann auch kein Industriestandard in der Wohnung erwartet werden. Der ganze Prozess um die richtige Wortwahl, das Wording, wird aktuell angepasst.
Der von Ihnen abzüglich Provision gezahlte Stundenlohn schmälert sich für die Dienstleister ja beträchtlich, wenn man die unbezahlten Wegezeiten zwischen den einzelnen Aufträgen berücksichtigt. Wenn man das einbezieht, kommt man doch ganz schnell unter den gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 Euro?
PH: Es gibt immer wieder kritische Berichte, denen wir uns stellen. Einer der Fehler, der dabei oft gemacht wird, ist, dass für die Dienstleister angeblich noch die Mehrwertsteuer auf die Provision anfällt, doch das ist absolut die Ausnahme. Auch wie von einigen Medien behauptet wird, dass netto ein Stundenlohn unter dem Netto-Niveau des Tariflohns herauskommt, ist von uns nicht nachvollziehbar.
Zu Ihrer Frage mit den Wegezeiten: Die Fahrtkosten, wie etwa eine Monatskarte, sind am Ende des Jahres von der Einkommenssteuer absetzbar, sofern der Dienstleister über den Steuerfreibetrag kommt. Und unser Portal erlaubt den Dienstleistern, dass sie nur in einem für sie günstig gelegenen Stadtteil oder Arbeitskreis arbeiten können und auch noch die gewünschten Zeiten hierzu angeben. Das ist für uns der schlagende Vorteil.
Trotzdem setzen wir uns daran und möchten besser werden. Am 22. April 2015 startete das Bundesministerium für Arbeit und Soziales den Dialog „Arbeiten 4.0“. Dort arbeiten wir mit, wenn es um zukünftige Fragen von Soloselbstständigkeit*, smarten Dienstleistungen und Vermittlern geht.
Interview: Robert Baumann
Das komplette Interview lesen Sie in der rhw management-Ausgabe 7-8/2015