rhw-management-hauswirtschaft-3-2024

Die Hauswirtschaft erhält mächtig Rückenwind: Seit Januar 2015 gilt das Pflegestärkungsgesetz I (PSG I), das zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen beinhaltet. Hierin werden explizit auch hauswirtschaftliche Dienstleistungen genannt. Und Anfang Juli 2015 wurde auch der Gesetzesentwurf zum PSG II bekannt.

Das PSG I gilt bereits seit dem 1. Januar 2015, doch sind die Konsequenzen noch nicht allen in der Hauswirtschaft bewusst: Zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen wie Hauswirtschaft gab es bisher in den Pflegestufen 1 bis 3 nur, wenn die Alltagskompetenz erheblich eingeschränkt war, wie beispielsweise bei Demenz oder einer schweren psychischen Erkrankung. Nun erhalten Pflegebedürftige mit Pflegestufe automatisch monatlich zusätzlich hierfür einen Betrag von 104 Euro. Bei dauerhaft erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz sind es seit Januar 2015 sogar 208 Euro.

Innerhalb eines Kalenderjahres kann sowohl Kurzzeitpflege als auch Verhinderungspflege in Anspruch genommen werden. Der Unterschied zwischen Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege ist, dass eine Verhinderungspflege nur in Anspruch genommen werden kann, wenn der zu Pflegende mindestens sechs Monate zuvor durch eine Pflegeperson im häuslichen Umfeld betreut wurde. Bei Pflegestufe 0 mit eingeschränkter Alltagskompetenz wurde der Betrag, den Angehörige in Anspruch nehmen können, 2015 auf 1.612 Euro (bisher 1.550 Euro) erhöht.

Zwei eindeutige Verbesserungen schon seit 2015
Die Verbesserungen für hauswirtschaftliche Dienstleistungen durch das PSG I gehen weiter: Bis zu 40 Prozent der Pflegesachleistungen können nun in niedrigschwellige Betreuungs- und Entlastungsangebote (Hauswirtschaft) umgewandelt werden! Der Kunde kann dann beispielsweise bald selbst wählen, ob er lieber Hilfe beim Frühstück oder im Haushalt statt beim Waschen wünscht.

Was steckt dahinter? Mit Pflegesachleistungen nach § 36 SGB XI sind die Leistungen der Pflegedienste gemeint (also nicht etwa Dinge wie Windeln oder ein Rollator, wie der Name irreführend vermuten lassen könnte). Die Pflegedienste rechnen ihre Sachleistungen bis zu einer Leistungsgrenze der Pflegeversicherung direkt mit den Pflegekassen ab. Darüber hinaus gehende Leistungen müssen privat in Rechnung gestellt werden. Bis zu 40 Prozent hiervon können nun in niedrigschwellige Betreuungs- und Entlastungsangebote umgewandelt werden.

Auch Vermittlungsportale wie Helpling aus Berlin mit ihren nichtprofessionellen Dienstleistern sehen hierin ihre große Chance für zusätzlichen Umsatz bei haushaltsnahen Dienstleitungen. Mit der Übernahme des bayerischen Dienstes „Familienhelfer“ Anfang 2015 stärkt Helpling den Bereich Seniorenbetreuung. Der Familienhelfer-Mitgründer und Pflegeheim-Kenner Robert Auer setzte bereits Mitte Juni 2015 für Helpling ein Infoportal und eine Beratungshotline für pflegende Angehörige auf (siehe Interview ab Seite 18).

Robert Baumann/PM

Mehr zum Thema lesen Sie in der rhw management-Ausgabe 7-8/2015

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