Datum: 21.04.2022
Uhrzeit: 13:00
Ort: Online
Zielgruppe:
Personen, die verantwortlich sind für die IfSG-Folgebelehrung der Mitarbeiter im Lebensmittelbereich sowie alle Personen, die im Verpflegungsbereich tätig sind, mit leicht verderblichen Lebensmitteln umgehen und daher eine Belehrung nachweisen müssen. Das betrifft auch alle Personen, die in Küchen von Gaststätten und sonstigen Einrichtungen mit oder zur Gemeinschaftsverpflegung tätig sind.
Nutzen:
Der § 43 des Infektionsschutzgesetzes schreibt die Belehrung über Maßnahmen zur Verhütung von Infektionskrankheiten für alle Beschäftigten vor, die mit leicht verderblichen Lebensmitteln umgehen. Nach der Erstbelehrung durch das Gesundheitsamt ist der Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet, seine Beschäftigten am ersten Arbeitstag und alle zwei Jahre neu über die Inhalte der §§ 42 und 43 des IfSG in einer Folgebelehrung zu belehren.
In diesem Online-Seminar erhalten Sie nun die alle 2 Jahre notwendige, gesetzlich geforderte Folgebelehrung. Das Seminar bringt Sie auch auf den neuesten Stand, damit Sie Ihre Mitarbeiter selbst fachkundig belehren können. Aus aktuellem Anlass wird auch Covid-19 behandelt.
Inhalte:
- Tätigkeits- und Beschäftigungsverbote gem. § 42 IfSG
- Verpflichtungen gem. § 43 IfSG
- Symptome der meldepflichtigen Erkrankungen
- eigenes Verhalten
- aus aktuellem Anlass: Hinweise zu Corona
Umfang:
60 Minuten plus schriftliche Kurzzusammenfassung (Handout), Teilnahmezertifikat für den Nachweis Ihrer Belehrung
Referentin:
Prof. Dr. med. vet. habil. Ulrike Kleiner
Termin: Donnerstag, 21. April 2022, 13 bis 14 Uhr, Online-Seminar (Zoom)
Gebühr: 49,- Euro zzgl. MwSt.
Vorzugspreis für Abonnenten von rhw management/rhw praxis oder Mitglieder im Berufsverband Hauswirtschaft / MdH e. V.: 39,- Euro zzgl. MwSt.
Anmeldung bis Mittwoch, 20. April 2022, möglich.
Bitte melden Sie sich über nachstehendes Online-Formular an oder per Mail an
akademie@vnmonline.de