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Bundesregierung bringt Verordnung gegen Plastikmüll auf den Weg

Die Bundesregierung hat am 24. Juni 2020 eine Verordnung zum Verbot von Einwegkunststoff-Produkten auf den Weg gebracht. Künftig sollen bestimmte Plastikprodukte verboten sein, für die es bereits umweltfreundliche Alternativen gibt.

Das Verbot betrifft Wegwerfprodukte wie Einmalbesteck und -teller, Trinkhalme, Rührstäbchen, Wattestäbchen und Luftballonstäbe aus Plastik. Auch To-Go-Lebensmittelbehälter und Getränkebecher aus Styropor sollen nicht mehr auf den Markt kommen. Verboten sind außerdem alle Produkte aus oxo-abbaubarem Kunststoff, der sich in besonders schwer zu entsorgende Mikropartikel zersetzt, aber nicht weiter abbaut. Die Verordnung leistet einen wichtigen Beitrag gegen die Vermüllung der Umwelt und dient dem Schutz der Meere.

Die neue Verordnung dient der Umsetzung der entsprechenden EU-Richtlinie in nationales Recht. Das Verbot soll am 3. Juli 2021 europaweit in Kraft treten. Der Abverkauf von bereits bestehenden Lagerbeständen – die nicht zuletzt auch durch die Covid-19-Pandemie entstanden sind – bleibt zulässig, um eine gebrauchslose Vernichtung der Einwegprodukte zu vermeiden. Die Verordnung wird nunmehr im Bundestag behandelt und bedarf anschließend der Zustimmung im Bundesrat.

Zum Foto: Nein zu Wegwerf-Plastik! (Foto: Bundesumweltministerium)

Diese Artikel sollen verboten werden (heute vom Bundeskabinett beschlossen): Trinkhalme, Wattestäbchen, Luftballonhalter, Rührstäbchen, Einweg-Geschirr, Fastfood-Verpackungen (aus Styropor), To-Go-Getränkebecher (aus Styropor).

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